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StraßenverkehrsgefährdungGefährdungsschaden wird in 2 Schritten festgestellt

17.12.20241 Min. Lesedauer IWW

| Bei einer Verurteilung wegen einer Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) tun sich manche Gerichte mit der Feststellung eines tatbestandlichen Gefährdungsschadens schwer. |

Dazu hat das KG (12.4.24, 3 ORs 31/24, Abruf-Nr. 242079) jetzt noch einmal darauf verwiesen, dass die Feststellung eines nach § 315c StGB tatbestandlichen Gefährdungsschadens zwei Prüfschritte erfordert:

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AUSGABE: VA 1/2025, S. 10 · ID: 50062603

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