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Jan. 2025

Fiktive AbrechnungDie Disposition des Geschädigten und ihr Einfluss auf die Abrechnung des Schadens

Abo-Inhalt02.01.20251415 Min. Lesedauer IWW

| Der Geschädigte hält ein Schadengutachten in den Händen, das Reparaturkosten aufweist, die oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwands (WBA) liegen. Er entscheidet sich für die Abschaffung des Fahrzeugs und erwartet nun den Wiederbeschaffungsaufwand als Schadenersatz. Der Versicherer kontert mit einem Prüfbericht, mit dem er die Reparaturkosten so weit herunterrechnet, dass sie nun niedriger sind als der WBA. Aus Sicht des Geschädigten tut sich eine finanzielle Lücke auf. |

Er beruft sich darauf, auf das Gutachten vertrauen zu dürfen. Seine darauf gestützte Disposition müsse geschützt sein. Der Versicherer hingegen stellt sich auf den Standpunkt, die Disposition sei ein konkretes Element. Da die Abrechnung der Reparaturkosten nun mangels Reparatur auf fiktiver Basis erfolge, sei eine Vermischung dieser fiktiven Abrechnung mit einem konkreten Element unzulässig.

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AUSGABE: VA 1/2025, S. 8 · ID: 50262995

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