Fiktive AbrechnungFiktive Abrechnung: Bei Eigentümerwechsel kann Verweisungssperre auch länger als 3 Jahre gelten
| Bei einem Fahrzeug bis zum Alter von drei Jahren, so hat der BGH im wegweisenden Urteil vom 20.10.09, VI ZR 53/09 ausgeführt, ist eine Verweisung auf eine (gedachte) Reparatur in einer nicht der Markenwelt des Fahrzeugs angehörige Werkstatt nicht möglich. Drei Jahre ist aber auch das Alter, in dem sehr viele Fahrzeuge als Gebrauchte den Eigentümer wechseln, denn die Mehrzahl der Leasingverträge wie auch der Finanzierungsverträge mit Schlussrate oder (strategisch vom Hersteller gewollter) Fahrzeugrückgabe ist auf 36 Monate getaktet. |
1. Manches Gericht findet den Griff zum Anfassen nicht
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AUSGABE: VA 3/2025, S. 42 · ID: 50317907