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März 2025

Subjektbezogener SchadenbegriffDie Vorteilsausgleichsabtretung im Dreieck

17.02.20251 Min. Lesedauer IWW

| Das Unfallersatzfahrzeug wird bei einem Autovermieter genommen, der nicht auch der Reparaturbetrieb ist. Für Verzögerungen der Reparatur und damit eine sehr lange Mietwageninanspruchnahme kann also allenfalls die Werkstatt verantwortlich sein. Dass die Ursache beim Autovermieter liegt, ist ausgeschlossen. |

Dann ist es richtig, auf Zahlung restlicher Mietwagenkosten an den Autovermieter zu klagen, Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Schadenersatzansprüche des Klägers wegen verzögerter Reparatur gegen die Werkstatt an den Schädiger/Versicherer (LG Braunschweig 10.10.24, 9 O 1413/22, Seite 9 unter b), Abruf-Nr. 246512, eingesandt von RA Tim Rischmüller, Braunschweig).

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AUSGABE: VA 3/2025, S. 39 · ID: 50306330

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