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Fiktive AbrechnungFiktive Abrechnung und subjektbezogener Schadenbegriff: Passt das zusammen?

Abo-Inhalt03.11.2025173 Min. Lesedauer IWW

| Im Grundsatz gilt für die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten: Der Maßstab ist die gedachte Reparatur und die gedachte Rechnung dafür. Abzüglich MwSt, fertig. Dabei ist die gedachte Reparatur in der Markenwerkstatt zugrunde zu legen, bis der Versicherer – das aber nur bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt sind – auf eine andere mühelos erreichbare und zugängliche Werkstatt gleicher Reparaturqualität verwiesen hat. Ganz salopp: Fiktiv geht wie konkret, nur ohne MwSt. Gilt dann nicht konsequenter Weise auch der subjektbezogene Schadenbegriff? |

Das steckt hinter dem subjektbezogenen Schadenbegriff

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AUSGABE: UE 12/2025, S. 16 · ID: 50609253

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