FahrtenbuchauflageFahrtenbuchauflage für einen gesamten Fuhrpark
| Im Fall mehrerer Geschwindigkeitsverstöße von erheblichem Gewicht kann sich die Fahrtenbuchauflage auf den gesamten Fuhrpark eines Halters erstrecken. Das hat das OVG Saarland entschieden. |
Das OVG (19.4.23, 1 B 25/23, Abruf-Nr. 235788) hat darauf abgestellt, dass die Geschäftsführung der Halterin für keine der der Anordnung der Fahrtenbuchauflage zugrunde gelegten Geschwindigkeitsüberschreitungen die Fahrer bzw. die als Fahrer jedenfalls in Betracht kommenden Mitarbeiter namentlich benannt hat. Dabei waren die Fotos durchweg sehr deutlich.
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AUSGABE: VA 8/2023, S. 136 · ID: 49578944
