Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. Die Kollision wird bestritten, also müsse alles ein Altschaden sein

Mai 2025

VorschadenDie Kollision wird bestritten, also müsse alles ein Altschaden sein

16.04.20255216 Min. Lesedauer IWW

| Das sind die Blüten der Vorschadenthematik: Der Schädiger bestreitet, dass es bei seinem Rückwärtsfahren aus einer Parklücke überhaupt zu einer Kollision mit dem hinter ihm stehenden Fahrzeug gekommen sei. Also seien alle geltend gemachten Schäden Altschäden. Die habe der Geschädigte dem Gutachter verschwiegen. Also habe er auch keinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten. Das Ergebnis der Unfallrekonstruktion spricht eine andere Sprache: |

Die Kollision hat stattgefunden. Die Schäden passen. Nur eine bereits korrosionsbehaftete Lackabplatzung an der Innenseite der Heckklappe stamme nicht aus dem Schadenereignis. Weil die technisch und rechnerisch klar abgrenzbar ist, rechnet das AG Bonn sie aus dem Schaden heraus. Die Gutachterkosten werden auch zugesprochen, denn es sei nicht sicher, dass der Geschädigte diese Abplatzung bereits wahrgenommen hatte (AG Bonn 15.10.24, 113 C 164/22, Abruf-Nr. 247513, eingesandt von RA Dr. Ralph Burkard, BRE, Meckenheim).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VA 5/2025, S. 76 · ID: 50384926

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte