HaftungsrechtDer Motorradfahrer, der ohne den Sturz aufgefahren wäre: Anscheinsbeweis wie beim Auffahrunfall
| Ein Anscheinsbeweis, der beim Auffahrunfall für einen schuldhaften Verstoß des Hintermanns gegen § 4 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 1 S. 4 oder § 1 Abs. 2 StVO spricht, kann auch eingreifen, wenn ein Motorradfahrer hinter einem stark abbremsenden Pkw ohne Berührung der Fahrzeuge stürzt und es nur durch Zufall nicht zu einer Kollision mit dem Vorausfahrenden kommt, entschied der BGH. |
Die Beklagte fährt auf der Gegenfahrbahn an einem stehenden Müllfahrzeug vorbei. Der Pkw im Gegenverkehr bremst deutlich. Der auf seinem Motorrad ohne ABS dahinter fahrende Kläger bremst so hart, dass auch das Vorderrad blockiert und er stürzt. Ohne den Sturz wäre er aufgefahren. Im Grundsatz gilt hinsichtlich des Klägers der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis „zu wenig Abstand, zu schnell, unaufmerksam oder eine Kombination daraus“.
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AUSGABE: VA 3/2025, S. 39 · ID: 50306673