StraßenverkehrsordnungBeim Anfahren an der Ampel darf wegen einer Taube gebremst werden
Abo-Inhalt18.11.202590 Min. Lesedauer IWW
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| Das Bremsen für eine Taube unmittelbar nach dem Anfahren an einer Ampel erfolgt nicht ohne zwingenden Grund und stellt keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (hier: § 4 Abs. 1 S. 2 StVO) dar. So entschied es das Amtsgericht (AG) Dortmund in einer Unfallsache. |
Taube saß auf Fahrbahn
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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631044