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GeschwindigkeitsmessungAuch OLG Hamm bestätigt: Leivtec ist nicht standardisiert

01.01.2022562 Min. Lesedauer IWW

| Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Leivtec XV3 handelt es sich angesichts der von der PTB bestätigten unzulässigen Messwertabweichungen in speziellen Konstellationen insgesamt nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH. |

Das hat jetzt auch das OLG Hamm entschieden (16.9.21, 1 RBs 115/21, Abruf-Nr. 225355). Zur Rechtsprechung anderer OLG: VA 21, 184 und 202.

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AUSGABE: VA 1/2022, S. 10 · ID: 47742555

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