Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. Aktivlegitimation des Zedenten bei unwirksamer Abtretung

AktivlegitimationAktivlegitimation des Zedenten bei unwirksamer Abtretung

20.01.20251 Min. Lesedauer IWW

| Auch der Zedent/Geschädigte kann sich auf die Unwirksamkeit der Abtretung berufen und damit seine Aktivlegitimation trotz erfolgter Abtretung der Schadenersatzforderung im Rechtsstreit gegen den Schädiger begründen. |

Ihm ist es nicht aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der Abtretungsvereinbarung zu berufen. Denn er ist durch die Abtretung nicht lediglich begünstigt. Vielmehr hätte er durch eine wirksame Abtretung seinen Schadenersatzanspruch an den Zessionar (hier: an den Gutachter) „verloren“ und der Gutachter könnte ihn gleichwohl – unter bestimmten Voraussetzungen – auf Zahlung seines Honorars in Anspruch nehmen (LG Hagen 29.11.24, 1 S 136/22, Abruf-Nr. 245714, eingesandt von RA Ingo Delorette, Wuppertal).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VA 2/2025, S. 19 · ID: 50272238

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte