HaftungWo allenfalls die Vollkaskoversicherung greift: Der Kinderunfall ohne Schutz des Geschädigten
| Mancher Kunde hat keine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen. Das bedeutet bei manchem von einem Kind verursachten Unfall: Hier muss der Kunde selbst zahlen. Und wenn er das nicht kann, schaut die Werkstatt in die Röhre. Damit in diesen Zeiten der guten Auslastung keine Aufträge angenommen werden, die am Ende nichts als Ärger machen, gibt UE hier einen Überblick über die typischen „Gibt nix“-Konstellationen. |
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AUSGABE: UE 5/2025, S. 15 · ID: 50392263