ReparaturkostenWerkstatteigenes Fahrzeug fiktiv abgerechnet
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Rechnet der Geschädigte, der selbst eine Kfz-Reparaturwerkstatt betreibt, den Unfallschaden am werkstatteigenen Fahrzeug fiktiv ab, scheidet ein Abzug eines Pauschalbetrags als nicht zu erstattender Unternehmergewinn aus. So entschied das AG Lingen. |
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AUSGABE: UE 4/2022, S. 2 · ID: 47915663