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Fiktive AbrechnungWenn der eine anders kalkuliert als der andere…

16.12.202210601 Min. Lesedauer IWW

| Nahezu täglich werden uns Vorgänge auf den Tisch gelegt, die zeigen: Es lohnt, den Angaben in den Prüfberichten zu den angeblichen Preisen der Werkstätten zu misstrauen, auf die bei der fiktiven Abrechnung verwiesen werden. Das zeigt eindrucksvoll ein Vorgang vor dem AG Heinsberg. |

In der Region verweist ein großer Versicherer immer wieder auf die gleiche Werkstatt, zu der er keine speziellen Kontakte unterhält, die aber ihm genehme Preise hat. Der von den vielen Ladungen als Zeuge nicht allzu amüsierte Inhaber der Werkstatt hat auch diesmal bekundet, dass er die Lackarbeiten ganz anders kalkuliert, als es der Schadengutachter getan hat, und dass daher sein niedrigerer Stundenverrechnungssatz für die Lackarbeiten nicht zwingend gleichbedeutend mit niedrigeren Lackierkosten sei. Ein simples Umrechnen der Kalkulation des Gutachters auf seine Preise führe also nicht zur Vergleichbarkeit.

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AUSGABE: UE 1/2023, S. 3 · ID: 48848305

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fiktive Abrechnung/Nutzungsausfallentschädigung

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