Reparaturkosten/TotalschadenWegen Erweiterung wird Reparatur abgebrochen: Wie wird richtig abgerechnet?
| Auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Schadengutachtens erteilt der Geschädigte den Reparaturauftrag. Nach dem vorliegenden Zahlenwerk liegt ein klarer Reparaturschaden vor, denn die Reparaturkosten sind mit deutlichem Abstand niedriger als der Wiederbeschaffungswert (WBW). Die Instandsetzung wird begonnen, alle Ersatzteile sind bestellt, da zeigt sich nach der Teilzerlegung, dass der Schaden doch deutlich höher ist als gedacht. Er kratzt sogar an der 130-Prozent-Grenze. Der Geschädigte möchte nun nicht mehr reparieren lassen. Wie wird abgerechnet? |
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AUSGABE: UE 12/2022, S. 10 · ID: 48752920