ReparaturkostenVersicherer scheitert mit Desinfektionskosten-Regress
| Ein Versicherer hatte die Desinfektionskosten Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche des Geschädigten in dessen Rolle als Kunde gegenüber der Werkstatt erstattet. Aus abgetretenem Recht des Geschädigten hat er nun die Werkstatt auf Rückzahlung verklagt – und ist damit vor dem AG Lünen gescheitert. |
Die Kernaussagen des AG Lünen, Urteil vom 20.12.2021, Az. 7 C 130/21, Abruf-Nr. 226767, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Felix Prinz lauten:
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AUSGABE: UE 3/2022, S. 4 · ID: 47916392