RegressVersicherer fordert Regress – Vorgehen und Abwehrmöglichkeiten des Schadengutachters
| Der BGH hat mit Urteil vom 12.03.2024 (Az. VI ZR 280/22) die Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen übertragen (mehr dazu in UE 5/2024 → Abruf-Nr. 50000872). Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass einige Versicherer vermehrt Regressversuche gegen Schadengutachter starten. UE nimmt das zum Anlass für ein Regress-Update. Sie erfahren, wie Schadengutachter am besten vorgehen und welche Abwehrmöglichkeiten sie haben. |
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AUSGABE: UE 5/2024, S. 9 · ID: 50002813