SchadenpositionenRechtsprechung zum Werkstattrisiko lässt sich auf andere Schadenpositionen übertragen
| Verlangt der Geschädigte Zahlung an den Rechnungssteller und tritt dem Schädiger bzw. dessen Versicherer Zug um Zug gegen die Schadenersatzzahlung des Versicherers seine (eventuellen) Rückforderungsansprüche gegen den Leistungserbringer ab, ist er auf der sicheren Seite. Das zeigte hinsichtlich der Reparaturkosten der BGH in den Urteilen vom 16.01.2024 zum Werkstattrisiko. Und genauso hat der BGH nun für die Erstattung der Kosten für das Gutachten entschieden. Passt die Rechtsprechung auch für andere Schadenpositionen? Ja, sagt UE und erläutert, welche es sind. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: UE 5/2024, S. 13 · ID: 50007523