Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. Streit um Abschleppkosten bei harmlos aussehendem Schaden

AbschleppkostenStreit um Abschleppkosten bei harmlos aussehendem Schaden

22.06.202294 Min. Lesedauer IWW

| Da sei doch ausweislich der Fotos aus dem Schadengutachten nur ein bisschen Blech verbogen, trug der Schädiger vor und regulierte die Abschleppkosten nicht. „Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben“, zitierte das LG Aschaffenburg aus dem Schadengutachten und verurteilte den Schädiger zur Zahlung der Abschleppkosten (LG Aschaffenburg, Urteil vom 20.05.2022, Az. 32 O 68/21, Abruf-Nr. 229722, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Dirscherl, Olching). |

Richtig ist: Zum Unfallzeitpunkt liegt das Gutachten noch nicht vor. Der Geschädigte weiß also in nicht eindeutigen Konstellationen noch nicht, was darin vermerkt wird. Kommt er selbst zu dem Ergebnis „lieber nicht mehr fahren“ und entpuppt sich das Fahrzeug im Gutachten als doch noch legal fahrbar, ist der Geschädigte dennoch geschützt. Eine zutreffende Einschätzung kann von ihm – immer vorausgesetzt, es geht um mehr als augenscheinlich oberflächliche Schäden – nicht verlangt werden. Umgekehrt: Sieht das Fahrzeug harmlos beschädigt aus, entpuppt sich im Gutachten aber als nicht mehr verkehrssicher, war die Entscheidung des Geschädigten, die Unfallstelle nicht mehr auf eigener Achse zu verlassen, sogar richtig.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 7/2022, S. 2 · ID: 48416269

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte