Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. Regress gegen Abschlepper krachend gescheitert

AbschleppkostenRegress gegen Abschlepper krachend gescheitert

Leseprobe27.06.2023440 Min. Lesedauer IWW

| Der Versicherer verlangt vom Abschleppunternehmer Teile der an den Geschädigten erstatteten Abschleppkosten zurück: Begründung: Er habe ein zu großes und damit zu teures Abschleppfahrzeug benutzt. Der Kran sei nicht nötig gewesen. Dazu das AG Pforzheim: Der Versicherer müsse nachweisen, dass bei der Benachrichtigung durch Polizei oder GDV exakte Angaben zu Größe und Gewicht und Rollfähigkeit des Unfallfahrzeugs durchgegeben wurden. Anderenfalls müsse der Abschlepper nicht riskieren, mit einem ungeeigneten Fahrzeug anzurücken (AG Pforzheim, Urteil vom 21.06.2023, Az. 8 C 741/22, Abruf-Nr. 230577, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins). |

AUSGABE: UE 7/2023, S. 5 · ID: 49577066

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte