RegressRegress des Versicherers gegen Werkstatt: Ein Gesamtüberblick über Strategien und Urteile
| Ein Versicherer aus Münster macht es – mit sehr überschaubarem Erfolg – schon lange. Zwei sehr große Versicherer laufen sich so langsam warm. Einer davon hat es mit noch überschaubarerem Erfolg mit Auskunftsklagen schon einmal probiert: Sie wollen von der Werkstatt Teile des Geldes zurückholen, das die anwaltliche Vertretung des Geschädigten für den Geschädigten auf Basis des subjektbezogenen Schadenbegriffs erfolgreich – neuerdings zur direkten Zahlung vom Versicherer an die Werkstatt – eingefordert hat. UE gibt einen Gesamtüberblick über Strategien und Urteile. |
Inhaltsverzeichnis
- Die durchschaubare Strategie und die freien Kapazitäten
- Für ehrliche Werkstätten ist das Risiko auch nicht allzu groß
- Die Rechtsgrundlage für Regress des Versicherers
- Die beiden Stoßrichtungen der Versicherer
- Fallgruppe „Wurde nicht gemacht, aber dennoch berechnet“
- Fallgruppe „Dies und das ist ausgeführt, ist aber überflüssig“
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AUSGABE: UE 6/2024, S. 5 · ID: 50024341