GutachterkostenAnwendbarkeit der BVSK-Befragung als Schätzhilfe – neuer Angriffsversuch eines Versicherers
| Ein großer Versicherer hat offenbar bemerkt, dass seine Kampagne, Schadengutachter dürften nur nach Zeitaufwand abrechnen, zum Scheitern verurteilt ist. Deshalb legt er den Schwerpunkt seiner Argumentation nun auf die These, die von nahezu allen Gerichten als Schätzgrundlage für übliches Sachverständigenhonorar angewandte BVSK-Honorarbefragung könne keine Anwendung finden, wenn der Schadengutachter nicht Mitglied im BVSK sei. Das liegt völlig neben der Sache. UE liefert die Gegenargumente. |
BVSK-Befragung ist Überblick über Bandbreite der berechneten Honorare
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AUSGABE: UE 6/2024, S. 12 · ID: 50024142