AusfallschadenOhne Geld keine Ersatzbeschaffung: Risiko des Schädigers
| Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Geschädigten ist der eigentlichen Schadensbeseitigung und damit auch der gutachterlichen Wiederbeschaffungsdauerprognose vorgelagert. Der Geschädigte kann vernünftigerweise erst bestellen und kaufen, wenn er die Mittel dazu hat. Kann er glaubhaft machen, dass er die Schadensbeseitigung aus finanziellen Gründen nicht betreiben konnte und aus dem Grund auch in dieser Zeit auf ein Fahrzeug verzichten musste, so steht ihm auch für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung zu. Dies entschied das AG Nordenham. |
Der Geschädigte hatte ausreichend dazu vorgetragen, dass er für eine Ersatzbeschaffung nicht flüssig war. Der Versicherer hatte nichts dazu vorgetragen, wie der Geschädigte ohne Geld ein Auto kaufen könne. Also wurde die Nutzungsausfallentschädigung auch für die Zeit des Wartens auf das Geld zugesprochen (AG Nordenham, Urteil vom 22.11.2022, Az. 3 C 186/22, Abruf-Nr. 232733, eingesandt von Rechtsfachwirt Carsten Plate, Kanzlei Melchers und Kollegen, Nordenham).
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AUSGABE: UE 1/2023, S. 2 · ID: 48850085