AusfallschadenNeuwagen statt Gebrauchtwagen – diese zwei Fälle sind beim Ausfallschaden zu unterscheiden
| Bei einem Unfall wird nahezu immer ein Fahrzeug betroffen, das bereits ein gebrauchtes Fahrzeug ist. Mehrere Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre alt und mehr oder weniger hohe Laufleistung. Und auf ein Fahrzeug mit diesen Eckdaten hat der Geschädigte Anspruch. Wie wirkt es sich auf den Ausfallschaden aus, wenn er stattdessen einen Neuwagen beschafft, der länger auf sich warten lässt? Zwei Fälle sind zu unterscheiden. |
Der Regelfall: Der Neuwagen ist vor dem Unfall noch nicht bestellt
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AUSGABE: UE 12/2022, S. 9 · ID: 48752924