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GlasschadenKeine Preisvorgaben bei Glasschaden Kasko ohne Werkstattbindung

30.03.20234240 Min. Lesedauer IWW

| Willkürliche Preisobergrenzen-Behauptungen von Kaskoversicherungen sind rund um die Glasschäden an der Tagesordnung. Oft versenden Versicherer als Reaktion auf die Schadenmeldung Schreiben an den Versicherungsnehmer, mit dem sie ankündigen, was sie höchstens erstatten werden. UE hat als Reaktion auf verschiedene Anfragen von Lesern den Textbaustein 230 vollständig neu gefasst. |

Hintergrund | Vereinbarte Preisobergrenzen gibt es im Kaskovertrag ohne Werkstattbindung nicht. Jedenfalls haben wir noch keinen solchen Vertrag mit einer Preisobergrenze gesehen. Folglich darf der Versicherungsnehmer, also der Kunde, die Werkstatt selbst aussuchen.

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AUSGABE: UE 5/2023, S. 2 · ID: 49305982

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