GutachterkostenIndizwirkung der SV-Rechnung bei Honorarvereinbarung
| Auch die nicht bezahlte Gutachtenrechnung hat Indizwirkung für die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, wenn sie mit einer zuvor getroffenen Honorarvereinbarung übereinstimmt. Dies hat der BGH klargestellt. |
Begründung des BGH: In der Preis- oder Honorarvereinbarung schlagen sich dann die beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten nieder (BGH, Urteil vom 07.02.2023, Az. VI ZR 137/22, Abruf-Nr. 234519). Genauso entscheidet inzwischen auch das AG Coburg, Urteile vom 11.04.2023, Az. 12 C 382/23 und 18 C 412/23, Abruf-Nr. 234736 und 234737, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, Meckenheim).
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AUSGABE: UE 5/2023, S. 2 · ID: 49318396
