Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. Kein Restwertüberangebot aus dem Ausland

Feb. 2022

RestwertKein Restwertüberangebot aus dem Ausland

24.01.20221795 Min. Lesedauer IWW

| Auch das AG Villingen-Schwenningen stellt sich in die Reihe der Gerichte, die entscheiden: Der Geschädigte muss kein Restwertüberangebot aus dem Ausland akzeptieren. |

Begründung des Gerichts: Gäbe es Streitigkeiten mit dem Käufer, müsste der Geschädigte in einer fremden Sprache in einer fremden Rechtsordnung agieren. Das ist ihm nicht zuzumuten (AG Villingen-Schwenningen Urteil vom 16.12.2021, Az. 11 C 231/21, Abruf-Nr. 226753, eingesandt von Rechtsanwalt Lennart Klein, Böblingen).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 2/2022, S. 5 · ID: 47916079

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte