AusfallschadenKein Nutzungsausfall bei zumutbarem Zweitwagen
| Ein zumutbar nutzbarer und frei zur Verfügung stehender Zweitwagen führt dazu, dass Nutzungsausfallentschädigung nicht geschuldet ist. Neben dem Porsche Carrera Cabrio, der durch einen Akt der Selbstjustiz im Wege des Zuparkens entzogen war, hatte die Geschädigte noch einen Dreier BMW Kombi. Dass der Porsche mehr Prestige und mehr Fahrspaß bringt, ist kein maßgebliches Kriterium, entschied der BGH. |
Das ist im Kern nicht neu. Denn geschützt ist die entzogene Mobilität, die für sich genommen einen wirtschaftlichen Wert hat. Die Fahrspaß-Komponente ist immaterieller Natur und nicht geschützt (BGH, Urteil vom 11.10.2022, Az. VI ZR 35/22, Abruf-Nr. 232504).
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AUSGABE: UE 1/2023, S. 1 · ID: 48848177