WiederbeschaffungswertElektrofahrzeug mit gemietetem Akku – welcher WBW ist für 130-Prozent-Grenze maßgeblich?
| Je mehr Elektrofahrzeuge es gibt, desto häufiger sind diese auch in Unfälle verwickelt. Vor allem bei dem Vertriebsmodell, bei dem der Geschädigte das Fahrzeug als solches gekauft, den Akku aber nur gemietet hat, stellen sich Besonderheiten bei der Regulierung ein. Eine davon hat einen Leser veranlasst, UE eine Frage zu stellen. |
Frage: Lt. Schadengutachten ist der Wiederbeschaffungswert (WBW) des Elektrofahrzeugs mit gemieteter Batterie wie folgt bemessen:
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AUSGABE: UE 5/2022, S. 16 · ID: 48234658