ReparaturkostenEinbeziehung der Positionen aus dem Gutachten
| Wenn bestimmte Schadenpositionen im Gutachten enthalten sind und der Auftrag auf eine Reparatur nach Maßgabe des Gutachtens lautet, sind diese Positionen auch beauftragt, so das AG Köln. |
Das Bestreiten des Versicherers, dass die kritisierten Positionen vereinbart worden seien, ist angesichts des Umstands, dass unstreitig eine Reparatur nach Maßgabe des Gutachtens beauftragt wurde und dass in diesem die Positionen enthalten waren, nicht verständlich und damit unbeachtlich (AG Köln, Urteil vom 28.09.2022, Az. 261 C 141/21, Abruf-Nr. 231859, eingesandt von Rechtsanwältin Peggy Janik, HELIS, Hürth).
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AUSGABE: UE 11/2022, S. 1 · ID: 48673895