Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. Verkauf des Unfallwagens nach mündlicher Information über gutachterlichen Restwert rechtens

Nov. 2022

RestwertVerkauf des Unfallwagens nach mündlicher Information über gutachterlichen Restwert rechtens

Abo-Inhalt21.10.20229769 Min. Lesedauer IWW

| Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Geschädigte das Unfallfahrzeug bereits aufgrund einer mündlichen Information über den gutachterlich ermittelten Restwert verkauft. Das gilt auch dann, wenn die Information über den Restwert nicht der Gutachter direkt an den Geschädigten übermittelt, sondern ein Mitarbeiter des Autohauses, bei dem der Unfallwagen steht. Das ist kein Grund zum Misstrauen, und so muss auf der Grundlage des beim Verkauf erzielten Betrags abgerechnet werden, so das LG Detmold. |

Wenn sich ein Gericht nicht irritieren lässt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 11/2022, S. 16 · ID: 48674958

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte