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Fiktive AbrechnungEin Prüfbericht allein trägt kein qualifiziertes Bestreiten

03.01.20231892 Min. Lesedauer IWW

| Das Sachverständigengutachten bietet einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Kosten der Reparatur. Ein qualifiziertes Bestreiten der Feststellungen aus dem Gutachten ist bei der fiktiven Abrechnung grundsätzlich möglich. Ein Prüfbericht, der ohne Besichtigung des Fahrzeugs erstellt wird und nicht erkennen lässt, was die Grundlagen der Prüfung sind, ist allerdings nicht geeignet, die Feststellungen des Schadengutachters in Frage zu stellen. Das ist das Resümee einer Entscheidung des AG Kamenz. |

Stützt sich der Versicherer im Rechtsstreit also nur auf den Prüfbericht, sind die erforderlichen Kosten der Reparatur durch das Schadengutachten ausreichend zuverlässig belegt (AG Kamenz, Urteil vom 09.12.2022, Az. 2 C 99/22, Abruf-Nr. 233001, eingesandt von Rechtsanwalt Peter Donath, Löbau).

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AUSGABE: UE 2/2023, S. 4 · ID: 48974120

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