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GutachterkostenAuch den Gesamtzustand zeigende Fotos sind relevant

04.01.20231892 Min. Lesedauer IWW

| Der gegnerische Versicherer muss auch die Kosten für solche Lichtbilder im Schadengutachten erstatten, die zwar keine Schadendetails zeigen, jedoch den Gesamtzustand des Fahrzeugs belegen, so das AG Wangen. |

Das AG Wangen hat außerdem klargestellt: In der Kleinstadt ohne üppige Auswahl an Schadengutachtern ist es kein Verstoß des Geschädigten gegen die Schadenminderungspflicht, einen Sachverständigen aus der benachbarten Kleinstadt auszuwählen, wenn das zu einer berechneten Fahrtstrecke von insgesamt 46 km führt, die einfache Entfernung also 23 km beträgt (AG Wangen, Urteil vom 15.12.2022, Az. 4 C 179/22, Abruf-Nr. 233000, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen).

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AUSGABE: UE 2/2023, S. 3 · ID: 48973797

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