ZustellkostenAm Unfallort repariert und dann zu Heimatort in 670 km Entfernung gebracht – Kosten zu erstatten
| Lässt der Geschädigte das bei einem Haftpflichtfall beschädigte Fahrzeug am Unfallort reparieren und danach zu seinem 670 km entfernten Heimatort auf eigener Achse zurückbringen, muss der Versicherer die Kosten dafür erstatten. Denn der Transport des unreparierten Fahrzeugs zur Heimatwerkstatt wäre deutlich teurer gewesen, entschied das AG Freising. |
Unfall am entfernten Ort: Wie kommt das Auto „nach Hause“?
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AUSGABE: UE 11/2024, S. 5 · ID: 50198533
