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AbschleppkostenAG Schweinfurt zur Erhebung des VBA e. V. zu den Abschleppkosten

03.02.20222588 Min. Lesedauer IWW

| Das AG Schweinfurt bestätigt kurz und knapp, dass die „Preis- und Strukturumfrage“ des Verbandes Bergen und Abschleppen VBA e.V. lediglich Durchschnittsbeträge wiedergibt und dass das mit der Bestimmung der Üblichkeit im Werkvertragsrecht nicht übereinstimmt. |

Wie auch UE mehrfach geschrieben hat, wird die Üblichkeit durch eine Bandbreite bestimmt. Der Durchschnitt ist nur ein rechnerischer Betrag innerhalb der Üblichkeit, der nicht die Obergrenze darstellt. Dass also im konkreten Fall die Rechnung des Abschleppunternehmers maßvoll oberhalb des Durchschnitts lag, spricht nicht gegen deren Üblichkeit (AG Schweinfurt, Urteil vom 18.01.2022, Az. 2 C 1071/21, Abruf-Nr. 227214, eingesandt von Rechtsanwalt Patrick Plückthun, BULEX Augsburg).

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AUSGABE: UE 3/2022, S. 2 · ID: 47966631

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