Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. AG München hat vorgetäuschtes Zeithonorar durchschaut

GutachterkostenAG München hat vorgetäuschtes Zeithonorar durchschaut

13.05.2024432 Min. Lesedauer IWW

| Dass ein Anbieter für Schadengutachten eine Abrechnung nach Zeithonorar nur scheinbar vornimmt, tatsächlich aber keiner der Schadengutachter die aufgewendete Zeit misst, hat UE bereits dargelegt. Tatsächlich sind nämlich lediglich „angenommene“ Zeitverbrauchswerte hinterlegt. Je höher der Schaden ist, desto mehr Zeit wird gemäß diesen Annahmen verbraucht. Und das nicht nur bei einem komplexeren Schaden (da wäre das nachvollziehbar), sondern auch bei höheren Preisen. Das Manöver hat das AG München durchschaut. |

Dazu schreibt nun das Gericht: „Die von der Beklagten favorisierte Zeitaufwandsermittlung erscheint weder vorzugswürdig noch praktikabel. Der Zeitaufwand soll im Übrigen wieder von der Schadenhöhe, der Fahrzeugklasse, der Schadenintensität und dem Umfang abhängen, sodass im Ergebnis – wie bei der BVSK-Umfrage – genau die von der Beklagten monierten Parameter doch wieder zum Tragen kommen.“ (AG München, Urteil vom 29.04.2024, Az. 231 C 20466/23 (2), Abruf-Nr. 241402, eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Pein, Anwaltsbüro Remspecher, Rödermark).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 6/2024, S. 2 · ID: 50029193

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte