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ReparaturkostenAG Hameln zu Probefahrt- und Verbringungskosten

13.01.20232187 Min. Lesedauer IWW

| Berechnet die Werkstatt nach einer Unfallschadenreparatur mit Probefahrt-Notwendigkeit den Aufwand der Probefahrt, kommt regelmäßig seitens des Versicherers das Argument, eine Probefahrt dürfe nicht berechnet werden. Dem ist das AG Hameln mit guten Gründen entgegengetreten. |

Wenn eine Tür erneuert worden ist, wobei sämtliche Anbauteile der beschädigten Tür an der neuen Tür montiert wurden, und die Tür dann eingebaut und eingestellt wird, ist die Probefahrt zum Aufspüren eventueller Klapper- und Windgeräusche notwendig. Im Übrigen darf die Probefahrt auch berechnet werden, weil sie Teil der notwendigen Arbeiten und damit Bestandteil der Reparatur ist, so das AG Hameln (Urteil vom 22.03.2022, Az. 35 C 97/21, Abruf-Nr. 233105, eingesandt von Sachverständiger Thomas Wittkowski, Hameln).

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AUSGABE: UE 2/2023, S. 2 · ID: 48982881

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