WerbungskostenVersicherung gegen Sportinvalidität: Beiträge abziehbar?
| Die Sport- und Sportinvaliditätsversicherung eines Berufssportlers gehört zu dessen privaten Lebensbereich. Ein Abzug der Beiträge als Werbungskosten kommt deswegen weder in vollem Umfang noch anteilig in Betracht. Diese Auffassung vertritt das FG Niedersachsen. |
Begründung: Die Versicherungen sollen Einnahmeausfälle des Sportlers ausgleichen, die ihm bei unfall- oder krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit entstehen. Sie sichern den Lebensunterhalt. Damit sind sie
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AUSGABE: SSP 3/2022, S. 5 · ID: 48016062