V+V-EinkünfteSo setzen Sie die Home-Office-Pauschale bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten ab
| Vermieter verwalten Immobilien oft von zu Hause. Ein häusliches Arbeitszimmer können sie meist nicht geltend machen, weil die Voraussetzungen (Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung) nicht erfüllt sind. Leer gehen Vermieter trotzdem nicht aus. Denn sie können die Home-Office-Pauschale als Werbungskosten absetzen. SSP stellt das Steuersparpotenzial der Pauschale für Vermieter vor. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: SSP 3/2025, S. 15 · ID: 50307886
