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V+V-EinkünfteSo setzen Sie die Home-Office-Pauschale bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten ab

Abo-Inhalt28.02.20256 Min. Lesedauer IWW

| Vermieter verwalten Immobilien oft von zu Hause. Ein häusliches Arbeitszimmer können sie meist nicht geltend machen, weil die Voraussetzungen (Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung) nicht erfüllt sind. Leer gehen Vermieter trotzdem nicht aus. Denn sie können die Home-Office-Pauschale als Werbungskosten absetzen. SSP stellt das Steuersparpotenzial der Pauschale für Vermieter vor. |

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AUSGABE: SSP 3/2025, S. 15 · ID: 50307886

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