WerbungskostenReisekosten: FG München urteilt erfreulich zur jahresübergreifenden Bemessung des km-Satzes
| Hohe Sprit- und andere Kfz-Kosten machen es vor allem für Außendienstmitarbeiter attraktiv, berufliche Fahrten mit den tatsächlichen Kosten je Kilometer steuermindernd geltend zu machen. Das FG München hat hier eine steuerzahlergünstige Entscheidung zu der Frage gefällt, wie eine Leasingsonderzahlung bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen ist; insbesondere, ob sie bei einer unterjährigen Kfz-Anschaffung auch in die Kfz-Kosten des Folgejahrs einfließt. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. SSP macht Sie mit den Details vertraut. |
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AUSGABE: SSP 9/2022, S. 16 · ID: 48527093