SonderausgabenPrämien und Bonusleistungen vom Kranken- versicherer: 150 Euro sind ab sofort steuerfrei
| Ob Prämienzahlungen und Bonusleistungen gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug reduzieren, hat in letzter Zeit mehrmals die Finanzgerichte und den BFH beschäftigt. Jetzt hat sich das BMF positioniert und sein über 50 Seiten starkes Schreiben vom 24.05.2017 überarbeitet. Neu ist auch eine steuerzahlerfreundliche Vereinfachung. SSP macht Sie mit den durchaus erfreulichen Neuerungen vertraut und zeigt, wann welche Prämien steuerunschädlich sind. |
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AUSGABE: SSP 2/2022, S. 9 · ID: 47911437