EinkommensteuerBeim BFH: 65.000 Euro umfassendes Forschungsmittelstipendium ist nicht steuerfrei
| Ein Forschungsmittelstipendium in Höhe von 65.000 Euro im Jahr erfüllt die Anforderungen des § 3 Nr. 44 EStG nicht. Es stellt Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. EStG dar. Das hat das FG München einem Wissenschaftler ins Stammbuch geschrieben. Der wehrt sich. Und hat sich die Revision beim BFH erkämpft. |
Wann sind Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei?
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AUSGABE: SSP 2/2022, S. 15 · ID: 47907579
