EinkommensteuerBonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR-Grenze ist nun gesetzlich verankert
| Reduzieren Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen i. S. des § 65a SGB V als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug? Über diese Frage mussten die Finanzgerichte und der BFH in der Vergangenheit oft entscheiden. Weil gefühlt jeder Fall anders war, hat das BMF eine Vereinfachung eingeführt, die durch das JStG 2024 (BGBl I 24, Nr. 387) gesetzlich verankert wurde. Die wichtigsten Aspekte sind nachfolgend aufgeführt. |
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AUSGABE: MBP 5/2025, S. 76 · ID: 50365584