AbschreibungGebäude-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden
| Wird die Restnutzungsdauer eines Gebäudes mittels eines Wertgutachtens nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann die so ermittelte Restnutzungsdauer der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden. Das hat das FG Münster klargestellt. |
Steuerzahler hatte vermietetes Gebäude zwangsersteigert
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AUSGABE: SSP 4/2022, S. 23 · ID: 48096669
