WerbungskostenFG bestätigt SSP: Umzug zwecks Einrichtung eines Home-Office ist beruflich veranlasst
| Umzugskosten sind abzugsfähig, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine solche berufliche Veranlassung ist auch gegeben, wenn Sie umziehen, um sich in der neuen Wohnung einen Home-Office-Platz einzurichten, und sich damit Ihre Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. Diese Auffassung hat SSP in der Ausgabe 3/2022 (Seite 14) vertreten. Das FG Hamburg hat sich dem jetzt angeschlossen. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
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AUSGABE: SSP 7/2023, S. 11 · ID: 49516033
