EinkommensteuerErträge aus Mitarbeiterbeteiligung als „Stiller“: Kapitaleinkünfte oder Arbeitslohn?
| Wie sind Einkünfte zu versteuern, die ein Arbeitnehmer dadurch erzielt, dass er sich am Unternehmen des Arbeitgebers als stiller Gesellschafter beteiligt? Sind es Einkünfte aus Kapitalvermögen oder solche aus nichtselbstständiger Arbeit? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |
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AUSGABE: SSP 2/2023, S. 16 · ID: 48975412