Umgang mit dem Finanzamt Die Neuregelung der Verzinsung nach § 233a AO und was Sie dazu wissen sollten
| Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a AO beträgt rückwirkend ab dem 01.01.2019 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Er gilt für alle Steuerarten. Das regelt das „Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“, das seit dem 13.07.2022 gilt. SSP fasst die Neuerungen für Sie zusammen. |
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AUSGABE: SSP 2/2023, S. 9 · ID: 48985183