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Sept. 2024

BetriebsausgabenAufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer: So erfüllen Sie § 4 Abs. 7 EStG „bp-sicher“

Abo-Inhalt08.08.20249 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Seit 2023 gelten strengere Regeln für den Betriebsausgabenabzug häuslicher Arbeitszimmer. Doch selbst wenn Sie diese erfüllen, lauert noch eine – von der Rechtsprechung eben wieder bestätigte – Steuerfalle: § 4 Abs. 7 EStG. Er verlangt, dass Sie die Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzeichnen. Doch was genau bedeutet diese Pflicht? Wie weit geht sie und für wen gilt sie? SSP gibt die Antwort. |

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AUSGABE: SSP 9/2024, S. 13 · ID: 50090166

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