BFH-aktuellAbfindung für lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
Abo-Inhalt17.03.20262 Min. Lesedauer IWW
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Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Das hat der BFH klargestellt.
Dieser Fall lag dem BFH zur Entscheidung vor
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